Berufsabschluss für Erwachsene

Zuständigkeiten und Aufgaben

Die Validierung von Bildungsleistungen ist eine Verbundaufgabe. Die Partner sind Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt (OdA).

Bund

Die Aufgaben des Bundes im Bereich Validierung von Bildungsleistungen werden hauptsächlich vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Ressort Berufliche Grundbildung wahrgenommen. Es geht dabei um die folgenden Bereiche:

  • Anerkennung von kantonalen Validierungsverfahren
    Das kantonale Amt für Berufsbildung beantragt die Anerkennung des kantonalen Validierungsverfahrens beim SBFI, Ressort Berufliche Grundbildung. Die Kriterien für die Anerkennung richten sich nach den Vorgaben des Leitfadens für die berufliche Grundbildung und werden vom SBFI vor Ort überprüft. Bereits vom SBFI anerkannte kantonale Verfahren können von den Kantonen ohne zusätzliches Gesuch auf andere Berufe übertragen werden. Voraussetzung ist, dass vom SBFI genehmigte Qualifikationsprofile und Bestehensregeln vorliegen.
  • Bewilligung von Qualifikationsprofilen und Bestehensregeln
    Nationale Organisationen der Arbeitswelt (OdA) beantragen die Genehmigung des Qualifikationsprofils und der Bestehensregeln für jeden Beruf über die Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität (resp. Berufsbildungs-Kommissionen) beim SBFI, Ressort Berufliche Grundbildung. Die Kriterien für die Genehmigung von nationalen Qualifikationsprofilen richten sich nach den Vorgaben in den Zusatzdokumenten zum Leitfaden für die berufliche Grundbildung. Vom SBFI genehmigte nationale Qualifikationsprofile und Bestehensregeln können in allen anerkannten kantonalen Validierungsverfahren verwendet werden.

Kantone

Die Kantone bauen die Validierungsverfahren auf und setzen sie nach der Anerkennung durch das SBFI um. Eine enge Zusammenarbeit der Kantone ist dabei wichtig. Zuständig für die interkantonale Koordination sind die folgenden Arbeitsgruppen und Kommissionen:

  • Arbeitsgruppe Validation des acquis: Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den sprachregionalen Gremien
  • Koordinationsgruppe VdA D-CH: Koordination und Austausch zwischen den Deutschschweizer Kantonen
  • Commission pour la validation des acquis de la CLPO: Koordination und Austausch zwischen den lateinischen Kantonen

Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) übernimmt die Gesamtkoordination. Mehr zur Arbeit der Kommissionen erfahren Sie auf der Website des SBBK / Validierung von Bildungsleistungen.

Organisationen der Arbeitswelt

Die OdA definieren die Qualifikationsprofile und Bestehensregeln für die einzelnen Berufe unter Berücksichtigung der Vorgaben im Leitfaden für die berufliche Grundbildung. Die vom SBFI genehmigten Profile und Bestehensregeln sind auf der SBFI-Website veröffentlicht (SBFI-Berufsverzeichnis). Die Expertinnen und Experten der OdA beurteilen die Kandidierenden und ihre Dossiers.